Darum geht es
In beratenden und planenden Berufen entstehen Schäden oft nicht an Personen oder Sachen, sondern als reiner Vermögensschaden – etwa durch einen Fehler in einem Gutachten oder einer Beratung.
Die Vermögensschadenhaftpflicht sichert genau dieses Risiko ab. Für viele Berufe ist sie sogar gesetzlich vorgeschrieben. Wir finden den passenden Schutz für Ihre Tätigkeit.
Für wen ist das sinnvoll?
Für beratende Berufe und Dienstleister – etwa Berater, Planer, IT- und Finanzdienstleister.
Häufige Fragen
Für wen ist die Vermögensschadenhaftpflicht Pflicht?
Für einige Berufsgruppen (z. B. bestimmte Vermittler und Berater) ist sie gesetzlich vorgeschrieben. Wir kennen die Anforderungen Ihrer Branche.
Worin unterscheidet sie sich von der Betriebshaftpflicht?
Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden, die Vermögensschadenhaftpflicht reine finanzielle Schäden ohne vorausgehenden Sach- oder Personenschaden.
Ist rückwirkender Schutz möglich?
Je nach Tarif gibt es Rückwärtsdeckungen für unbekannte Altfälle. Wir prüfen die Bedingungen.