Betriebliche Versicherungen

AGG-Deckung

Schutz vor Ansprüchen aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

Darum geht es

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Diskriminierung verhindern – kann aber auch zu Ansprüchen gegen Arbeitgeber führen, etwa bei Bewerbungen oder Kündigungen.

Die AGG-Deckung schützt Ihr Unternehmen vor den finanziellen Folgen solcher Ansprüche. Wir binden sie sinnvoll in Ihr betriebliches Absicherungskonzept ein.

Für wen ist das sinnvoll?

Für Arbeitgeber, die sich gegen Ansprüche aus dem Gleichbehandlungsgesetz absichern möchten.

Häufige Fragen

Wann greift eine AGG-Deckung?

Etwa bei Entschädigungsforderungen abgelehnter Bewerber oder Beschäftigter, die sich benachteiligt sehen. Wir erklären den Umfang.

Ist das nicht über andere Policen abgedeckt?

Häufig nicht ausreichend. Als Baustein etwa der D&O oder als eigene Deckung schließt die AGG-Versicherung die Lücke.

Lohnt sich das für kleine Betriebe?

Auch kleine Unternehmen sind betroffen. Wir bewerten das Risiko für Ihren Betrieb neutral.