Betriebliche Haftpflichtversicherung Betriebliche Haftpflichtversicherung Betriebliche Haftpflichtversicherung

Betriebliche Haftpflichtversicherung

Die gesetzliche Festlegung findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch, § 823. Dort ist zu lesen: „Wer  vorsätzlich  oder  fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ Dabei spielt es keine Rolle, ob ein entstandener Schaden durch eine Privatperson oder durch einen Gewerbebetrieb verursacht wurde.


Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung und wer sollte sich versichern?

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Gewerbe- und landwirtschaftliche Betriebe sowie Industrieunternehmen mit allen dem Gewerbezweck dienenden Tätigkeiten, Rechtsverhältnissen und Eigenschaften. Neben den Inhabern bzw. gesetzlichen Vertretern des Betriebes sind in der Regel auch alle Mitarbeiter mitversichert. Ein enormes Kostenrisiko stellen auch mögliche Schäden durch Umwelteinwirkungen dar, die durch das Gewerbe her-vorgerufen werden, etwa eine Erdreichverseuchung durch auslaufendes Hydrauliköl oder Gifte. Schutz bieten kann hier eine Umwelthaftpflichtversicherung bzw. Umweltschadenversicherung, die nicht automatisch Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung ist