Geschäftsinhaltsversicherung Geschäftsinhaltsversicherung Geschäftsinhaltsversicherung

Geschäftsinhaltsversicherung

Das Inventar von Betrieben und Unternehmen stellt in der Regel einen nennenswerten Teil des Betriebsvermögens dar. Wird es beschädigt oder zerstört, muss schnellstens für Ersatz gesorgt werden.

Der Wert Ihres Inventars, also die Summe des Wertes aller eingebrachten Sachen, kommt in der Versicherungssumme zum Ausdruck. Sie sollte sorgfältig ermittelt werden, damit risikogerechter Versicherungsschutz gewährleistet ist.


Gegen welche Risiken können Sie Ihre Geschäftsausstattung versichern?
  • Brand
  • Blitzschlag
  • Explosion / Implosion
  • Einbruchdiebstahl
  • Raub
  • Vandalismus
  • Leitungswasserschäden
  • Sturm
  • Hagel

Versichern lässt sich das gesamte Inventar eines Betriebes, das sich – je nach Geschäftszweck – natürlich völlig unterschiedlich zusammensetzen kann. Aber egal, ob es sich um Maschinen, Werkstattausstattung, Warenvorräte, Möbel, Notebooks, Bürobedarfsartikel oder Verpackungsutensilien handelt: Die Versicherung ersetzt den Schaden in Höhe des sich ergebenden Wiederbeschaffungswertes.


Welche Erweiterungsmöglichkeiten gibt es beim Versicherungsumfang?
  • Schutz gegen Elementargefahren, z. B. Überschwemmungen oder Erdbeben
  • Glasbruch: Deckt z. B. die Kosten, die durch Austausch von zerstörten oder beschädigten Glasflächen entstehen. Betrifft es etwa großzügig und repräsentativ verglaste Eingangsbereiche oder Dachverglasungen, ist die Schadenssumme meist sehr hoch. Das nötige Geld, um die Schäden zu beseitigen, wird in solchen Fällen schnell benötigt.
  • Kleine oder mittlere Betriebsunterbrechung (KBU / MBU). Sie leisten, wenn das Unternehmen aufgrund eines versicherten Schadens, z. B. Feuer oder Sturm, nicht weitergeführt werden kann. Die Leistungen bestehen bspw. im Ersatz entgangenen Gewinns oder der Weiterzahlung von Löhnen und Gehältern und Mieten.
  • Betriebsschließung: Sie leistet, wenn ein Hersteller von Lebensmitteln oder ein weiterverarbeitender Betrieb durch behördliche Anordnung schließen muss, um angeordnete Maßnahmen zur Desinfektion oder Entseuchung durchzuführen. Geleistet wird in Form einer Tagesentschädigung.
  • Extended Coverage: Versichert werden können u. a. Risiken bzw. Schäden, die das Resultat von böswilligen Beschädigungen, inneren Unruhen, Streik, Rauch oder Überschalldruckwellen sind.
  • Unbenannte Gefahren: Dieser Zusatz ergänzt den Umfang der benannten, versicherten Risiken (s. o.). Versichert sind demnach alle weiteren Risiken, die nicht dezidiert ausgeschlossen sind.

Nicht versicherbar sind gewöhnlich Schäden durch kriegerische Ereignisse, Kernenergie sowie Vorsatz