Schneemangel - kein Versicherungsfall
Schneemangel im Urlaub mag ein Grund sein, die gebuchte Urlaubsreise zu stornieren. Doch die Stornokosten muss der Urlauber selbst tragen. Der Versicherer kommt dafür nicht auf, warnt Michael Nagel, Pressesprecher des Maklerverbundes CHARTA Börse für Versicherungen AG, in Wuppertal. Eine Reiserücktrittkostenversicherung greift in der Regel nur im Krankheitsfall des Versicherten oder bei Tod naher Angehöriger. Vereinzelt werden noch ein paar zusätzliche Leistungseinschlüsse angeboten. Eine chronische Erkrankung zählt aber nicht dazu. Und auch der Reiseveranstalter haftet nicht dafür, dass kein Schnee liegt. Solches Unbill gilt als allgemeines Lebensrisiko, wie das schlechte Wetter im gebuchten Urlaubsort unter Palmen am Meer. Einen Sonderfall gibt es, nämlich die vom Veranstalter versprochene "Schneesicherheit". Doch das heißt nicht, dass direkt vor dem Hoteleingang Schnee liegen muss.
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