Betriebsrenten werden sicherer
Das „Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge und zur Änderung des Dritten Buches SGB“ erhöhe die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung, betont Michael Nagel, Pressesprecher des Maklerverbundes CHARTA Börse für Versicherungen AG, in Wuppertal. Denn es gewährleistet die Sozialversicherungsfreiheit von Entgelt, das in betriebliche Altersvorsorgebeiträge umgewandelt wird, über 2008 hinaus. Viele der über 400 in Deutschland bestehenden Tarifverträge zur Entgeltumwandlung sollten wegen der ursprünglich vorgesehenen Befristung der Sozialversicherungsfreiheit Ende 2008 auslaufen. Außerdem verkürzt das Gesetz die Unverfallbarkeitsfristen für arbeitgeberfinanzierte Betriebsversorgungen. Bisher mussten die Arbeitnehmer mindestens 30 Jahre alt sein, um bei einem Wechsel ihren Betriebsrenten-anspruch nicht zu verlieren. Jetzt genügt das Alter 25.
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