Sonne schützt nicht vor dem Fiskus
"Der Umzug in sonnigere Gegenden verschont die Ruheständler nicht vor dem deutschen Finanzamt", warnt Michael Nagel, Pressesprecher des Maklerverbundes CHARTA Börse für Versicherungen AG, in Wuppertal. Denn die nachgelagerte Besteuerung der Rente, die das Alterseinkünftegesetz zum 1. Januar 2005 mit sich brachte, macht die gesetzliche Rente, Riester-, Rürup- und betriebliche Renten auch für den Fiskus interessant. Bei welchem Wohnsitzausländer der deutsche Fiskus an die Rente darf, hängt aber vom Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem Wohnsitzland des Rentners ab. Etliche Abkommen verwehren dem deutsche Fiskus den steuerlichen Zugriff auf die Renten. Die Bundesregierung will diese jedoch in ihrem Sinn neu aushandeln. Denn die Zahl der Bundesbürger, die ihre Rente jenseits deutscher Grenzen beziehen, nimmt zu: von 115.000 im Jahr 1992 auf 170.000 im Jahr 2005.
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