Besser nicht bezahlen
Kinder unter zehn Jahren haften nicht für Schäden, die sie im Straßenverkehr verursachen. Auch deren Eltern müssen dafür nicht einstehen. In Streitfällen entscheiden die Richter meist zu Gunsten der Kinder. "Fährt ein Schulkind mit seinem Rad in die geöffnete Autotür, bekommt der Fahrzeughalter möglicherweise keinen Schadenersatz", warnt Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten ( BdV ). Eltern sollten sich daher von den Geschädigten nicht drängen lassen und nicht zahlen, rät die Chefin des Verbraucherschutzbundes in Henstedt-Ulzburg. Frei nach der Medikamentenwerbung gilt für solche Fälle also der Hinweis:"Fragen Sie Ihren Makler oder Versicherer", ergänzt Michael Nagel, Pressesprecher des Maklerverbundes CHARTA Börse für Versicherungen AG, in Wuppertal. Das jedenfalls sei der richtige Weg, sofern eine Privathaftpflichtversicherung vorhanden ist.
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Die Wetterkapriolen haben schon jetzt wieder für Schäden gesorgt, die wohl viele Eigentümer eine Elementarschadenversicherung schmerzlich vermissen lassen.
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