Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ( AGG ) soll Beschäftigte, Bewerber, aber auch Dritte vor Benachteiligungen schützen.
Mit einer entsprechenden Haftpflichtversicherung schützen Sie sich und Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation vor Haftungsrisiken, die sich aus dem AGG und vergleichbaren Gesetzen ergeben. Abgedeckt sind Diskriminierungsansprüche aus Arbeitsverhältnissen oder alltäglichen Geschäften.
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Künstler stellen aus
Wir bieten jungen aufstrebenden Künstlern die Möglichkeit, Ihre Arbeiten in unseren Räumlichkeiten auszustellen. Darum möchten wir Sie einladen, einen Rundgang bei einer Tasse Cappuccino zu genießen.
Kommen Sie einfach vorbei, Sie sind herzlich willkommen !
CHARTA Infotipp 10
Wenn die Wohnung im Schlamm versinkt
Die Wetterkapriolen haben schon jetzt wieder für Schäden gesorgt, die wohl viele Eigentümer eine Elementarschadenversicherung schmerzlich vermissen lassen.
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